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Arbeitsrecht - AuslBGNorm
AuslBG §4 Abs3 Z4Rechtssatz
Wohl ist der Begriff der "Arbeitsbedingungen" weit zu verstehen. Er erfasst nicht bloß die Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspringende Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitszeit, Freizeit, Feiertagsarbeit, sondern überhaupt jede Frage, welche die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen betrifft. Die Anmeldung des Ausländers bei der zuständigen Gebietskrankenkasse nach den Bestimmungen des ASVG fällt jedoch nicht unter diesen Begriff (Hinweis auf E 2.7.1987, 87/09/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090141.X02Im RIS seit
11.07.2022Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022