RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0141

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Index

Arbeitsrecht - AuslBG
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z4

Rechtssatz

Wohl ist der Begriff der "Arbeitsbedingungen" weit zu verstehen. Er erfasst nicht bloß die Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspringende Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitszeit, Freizeit, Feiertagsarbeit, sondern überhaupt jede Frage, welche die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen betrifft. Die Anmeldung des Ausländers bei der zuständigen Gebietskrankenkasse nach den Bestimmungen des ASVG fällt jedoch nicht unter diesen Begriff (Hinweis auf E 2.7.1987, 87/09/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090141.X02

Im RIS seit

11.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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