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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallbeseitigungsG Stmk 1974 §14;Rechtssatz
Ein auf § 14 stmk AbfallbeseitigungsG gestützter Beseitigungsauftrag muss jene als Abfall eingestuften beweglichen Gegenstände, die entfernt werden sollen, und ihre örtliche Lage im Bescheidspruch möglichst konkret umschreiben, um einerseits dem Bescheidadressaten die überprüfbare Möglichkeit zu geben, dem Leistungsauftrag zu entsprechen, andererseits aber auch den Umfang einer allfälligen Ersatzvornahme deutlich abzugrenzen. Der Auftrag "sämtliches Gerümpel und sämtliche Autowracks" zu entfernen, genügt diesen Anforderungen nicht (Hinweis auf E 21.5.1981, 3648/80, VwSlg 10463 A/1981).
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090022.X02Im RIS seit
12.04.2006