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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/09/0098 E 10. Dezember 1986 RS 1Stammrechtssatz
Wenn die belangte Behörde ihrer Entscheidung in freier Beweiswürdigung vier übereinstimmende ärztliche Sachverständigengutachten zugrundelegt, ist dies im Rahmen der dem VwGH zustehenden nachprüfenden Kontrolle, die darauf beschränkt ist, ob ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt bzw. ob die Erwägung den Denkgesetzen, somit auch dem allgemein menschlichen Erfahrungsgut, entsprechen können, nicht als unschlüssig zu erkennen. Der Bfr hat gegen diese vier Sachverständigengutachten im gesamten Verfahren medizinisch belegte Gegenbehauptungen nicht vorgebracht.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerGutachten Beweiswürdigung der BehördeVerfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen und Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090124.X03Im RIS seit
12.04.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010