RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0139

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ArbVG §115 Abs3;
ArbVG §116;
ArbVG §39 Abs3;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §48 Abs1;
BDG 1979 §92 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ein beamtetes Betriebsratsmitglied, das unbestrittenermaßen gegen den Willen seines Vorgesetzten den ihm ausdrücklich aufgetragenen Dienst nicht erfüllt und sich ohne vorherige Einbringung eines Freizeitansuchens eigenmächtig von seinem Arbeitsplatz entfernt, begeht eine Pflichtverletzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090139.X03

Im RIS seit

12.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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