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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §115 Abs3;Rechtssatz
Ein beamtetes Betriebsratsmitglied, das unbestrittenermaßen gegen den Willen seines Vorgesetzten den ihm ausdrücklich aufgetragenen Dienst nicht erfüllt und sich ohne vorherige Einbringung eines Freizeitansuchens eigenmächtig von seinem Arbeitsplatz entfernt, begeht eine Pflichtverletzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090139.X03Im RIS seit
12.04.2006