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L90006 Landarbeiterkammer SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der steiermärkischen Landerbeiterkammer kommt eine Beschwerdelegitimation beim VwGH gegen einen Bescheid der steiermärkischen Landesregierung, mit dem eine Feststellung über das Fehlen der Kammerzugehörigkeit von Bediensteten (§ 2 Abs 3 LandarbeiterkammerG Stmk 1981) sowie über das sich daraus ergebende Nichtvorliegen einer Beitragspflicht (§ 26 Abs 6 leg cit) getroffen wurde, nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090211.X02Im RIS seit
13.04.2006