RS Vwgh 1987/9/9 87/01/0061

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Veröffentlicht am 09.09.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art130 Abs2;
VwRallg;
WaffG 1967 §20 Abs1;

Rechtssatz

Die auf § 20 Abs 1 WaffG gestützte Entziehung einer waffenrechtlichen Urkunde ist keine Ermessensentscheidung, da die Behörde bei mangelnder Verläßlichkeit verpflichtet ist, die waffenrechtliche Urkunde zu entziehen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010061.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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