RS Vwgh 1987/9/9 86/01/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 idF 1974/078;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0299 E 8. April 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn die Behörde im Rahmen der Beweiswürdigung die Ansicht vertreten hat, dass die Angaben des Asylwerbers bei seiner Einvernahme vor der Behörde erster Instanz der Wahrheit am nächsten kommen, so ist diese Auffassung nicht unschlüssig (Hinweis E 19.1.1983, 82/01/0245).

Schlagworte

freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010024.X02

Im RIS seit

31.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten