RS Vwgh 1987/9/9 87/01/0188

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Veröffentlicht am 09.09.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1284/64 B 10. November 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Einer Mitteilung des Bundeskanzleramtes, wonach das Bundesministerium für Justiz keinen Grund für eine aufsichtsbehördliche Verfügung in einer gerichtlichen Strafsache gefunden habe, kommt Bescheidcharakter nicht zu.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justizwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010188.X01

Im RIS seit

02.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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