RS Vwgh 1987/9/9 87/01/0144

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Veröffentlicht am 09.09.1987
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Index

Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3
VwGG §34 Abs2

Rechtssatz

Eine nur teilweise Erfüllung des Verbesserungsauftrages ist der gänzlichen Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010144.X01

Im RIS seit

16.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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