RS Vwgh 1987/9/9 87/01/0164

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Veröffentlicht am 09.09.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Nicht der Rechtskontrolle des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen Entscheidungen in Angelegenheiten, die - wie dies im vorliegenden Fall zutrifft - nach dem Gesetz von den ordentlichen Gerichten zu treffen sind.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen Beschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010164.X01

Im RIS seit

17.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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