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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Wird die Auffassung vertreten, ein Traktor würde nicht nur im Gewerbebetrieb, sondern auch in der Landwirtschaft des Bf Verwendung finden, wäre eine aliquote Aufteilung der Ausgaben auf die beiden Betriebe durchzuführen, wobei diese Aufteilung, falls der Bf keine entsprechenden Auskünfte erteilt oder solche verweigert hätte, im Schätzungsweg vorzunehmen gewesen wäre (hier: Landwirt, der Holzrückungsarbeiten durchführt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130028.X02Im RIS seit
10.09.1987