RS Vwgh 1987/9/10 86/13/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Wird die Auffassung vertreten, ein Traktor würde nicht nur im Gewerbebetrieb, sondern auch in der Landwirtschaft des Bf Verwendung finden, wäre eine aliquote Aufteilung der Ausgaben auf die beiden Betriebe durchzuführen, wobei diese Aufteilung, falls der Bf keine entsprechenden Auskünfte erteilt oder solche verweigert hätte, im Schätzungsweg vorzunehmen gewesen wäre (hier: Landwirt, der Holzrückungsarbeiten durchführt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130028.X02

Im RIS seit

10.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten