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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1991/76 E 21. Februar 1977 RS 3Stammrechtssatz
Infolge des Grundsatzes der Amtswegigkeit des Verfahrens hat die Behörde im fortgesetzten Verfahren zu erwägen, ob vielleicht auch Beweisanträge, die gegen das Neuerungsverbot im Verfahren vor dem VwGH verstoßen haben, der Wahrheitserforschung dienen.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080118.X03Im RIS seit
18.05.2006