RS Vwgh 1987/9/10 86/08/0118

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Veröffentlicht am 10.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1991/76 E 21. Februar 1977 RS 3

Stammrechtssatz

Infolge des Grundsatzes der Amtswegigkeit des Verfahrens hat die Behörde im fortgesetzten Verfahren zu erwägen, ob vielleicht auch Beweisanträge, die gegen das Neuerungsverbot im Verfahren vor dem VwGH verstoßen haben, der Wahrheitserforschung dienen.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080118.X03

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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