RS Vwgh 1987/9/10 86/13/0148

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Veröffentlicht am 10.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/13/0110 E 27. März 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Ein in seiner Funktionsausübung behinderter Geschäftsführer muß entweder im Rechtsweg die unbehinderte Funktionsausübungsmöglichkeit erzwingen oder seine Funktion als Geschäftsführer niederlegen, widrigenfalls er infolge schuldhaften Verhaltens für Abgaben der Gesellschaft, die nicht entrichtet wurden, zur Haftung herangezogen werden kann (Hinweis E 6.7.1981, 705/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130148.X02

Im RIS seit

10.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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