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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/13/0110 E 27. März 1985 RS 2Stammrechtssatz
Ein in seiner Funktionsausübung behinderter Geschäftsführer muß entweder im Rechtsweg die unbehinderte Funktionsausübungsmöglichkeit erzwingen oder seine Funktion als Geschäftsführer niederlegen, widrigenfalls er infolge schuldhaften Verhaltens für Abgaben der Gesellschaft, die nicht entrichtet wurden, zur Haftung herangezogen werden kann (Hinweis E 6.7.1981, 705/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130148.X02Im RIS seit
10.09.1987