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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Macht die Bf drei konkret bezeichnete Aufwendungen geltend und hat die belangte Behörde diese dem Grunde nach anerkannt und gegen die Höhe derselben keine konkreten Einwendungen erhoben, sind die Voraussetzungen für eine Schätzung der Aufwendungen nicht gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130028.X01Im RIS seit
10.09.1987