RS Vwgh 1987/9/10 86/13/0028

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Veröffentlicht am 10.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Macht die Bf drei konkret bezeichnete Aufwendungen geltend und hat die belangte Behörde diese dem Grunde nach anerkannt und gegen die Höhe derselben keine konkreten Einwendungen erhoben, sind die Voraussetzungen für eine Schätzung der Aufwendungen nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130028.X01

Im RIS seit

10.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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