Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §248;Rechtssatz
Beruft ein zur Haftung Herangezogener gegen Haftung und Anspruch, dann ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, denn erst aus dieser Entscheidung ergibt sich, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht (Hinweis E 25.10.1972, 881/70, E 12.3.1979, 3196/78, E 25.11.1980, 1383/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130148.X01Im RIS seit
10.09.1987