RS Vwgh 1987/9/10 86/13/0148

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Veröffentlicht am 10.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;

Rechtssatz

Beruft ein zur Haftung Herangezogener gegen Haftung und Anspruch, dann ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, denn erst aus dieser Entscheidung ergibt sich, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht (Hinweis E 25.10.1972, 881/70, E 12.3.1979, 3196/78, E 25.11.1980, 1383/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130148.X01

Im RIS seit

10.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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