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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Begründet eine Abgabepflichtige die Notwendigkeit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit ihrer eigenen Erwerbstätigkeit, so ist festzustellen, ob sie zu einer Erwerbstätigkeit genötigt war. Das unbestrittene Recht auf Erwerbstätigkeit begründet noch keine zwingende Verpflichtung, tatsächlich erwerbstätig zu werden. Eine solche Verpflichtung wäre nur zu bejahen, wenn anderenfalls der Unterhalt der Familie gefährdet gewesen wäre (Hinweis E 19.11.1979, 296/79, E 15.2.1980, 2170/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130086.X01Im RIS seit
10.09.1987