RS Vwgh 1987/9/10 87/13/0086

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Veröffentlicht am 10.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Begründet eine Abgabepflichtige die Notwendigkeit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit ihrer eigenen Erwerbstätigkeit, so ist festzustellen, ob sie zu einer Erwerbstätigkeit genötigt war. Das unbestrittene Recht auf Erwerbstätigkeit begründet noch keine zwingende Verpflichtung, tatsächlich erwerbstätig zu werden. Eine solche Verpflichtung wäre nur zu bejahen, wenn anderenfalls der Unterhalt der Familie gefährdet gewesen wäre (Hinweis E 19.11.1979, 296/79, E 15.2.1980, 2170/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130086.X01

Im RIS seit

10.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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