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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Lenkungseigenschaft eines Beschuldigten kann nicht nur im Wege einer Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG 1967 ermittelt werden, vielmehr handelt es sich bei der Feststellung, wer ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, um einen Akt der Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG. (Hinweis auf E vom 12.6.1986, 86/02/0042)
Schlagworte
Grundsatz der Unbeschränktheit freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180053.X01Im RIS seit
03.10.2005