RS Vwgh 1987/9/11 85/18/0154

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Veröffentlicht am 11.09.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0178 E 25. März 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Nicht bei jeder Geschwindigkeitsschätzung müssen Feststellungen über Sicht- und Beleuchtungsverhältnisse sowie über alle optischen und akustischen Komponenten getroffen werden (Hinweis E 6.7.1984, 84/02A/0001).

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180154.X01

Im RIS seit

11.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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