RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1987
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Ist der sogenannte "Reserveraum" eines neuerbauten Bankgebäudes mangels durchgeführter Adaptierungsarbeiten nicht bewohnbar und nicht vermietet, so ist dieser Raum dem Bankbereich zuzuornden. Für die Errichtungskosten des im genannten Zustand befindlichen Raumes kann daher gemäß § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150027.X01

Im RIS seit

11.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten