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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs3 Z1;Rechtssatz
Ist der sogenannte "Reserveraum" eines neuerbauten Bankgebäudes mangels durchgeführter Adaptierungsarbeiten nicht bewohnbar und nicht vermietet, so ist dieser Raum dem Bankbereich zuzuornden. Für die Errichtungskosten des im genannten Zustand befindlichen Raumes kann daher gemäß § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150027.X01Im RIS seit
11.09.1987