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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Fehlt es in Ansehung eines für die Beweiswürdigung wesentlichen Tatumstandes (hier: der Verkehrsverhältnisse) an einer konkreten, die Rechtfertigung des Bfrs widerlegenden Angabe des (Hinweis E 26.6.1978, 695/77, VwSlg 9602 A/1978) vernommenen (und sich nicht mehr genau an die Amtshandlung erinnernden und auf die Anzeige verweisenden) Meldungslegers, darf sich die Behörde bei ihrer Beweiswürdigung zur Entkräftung der Rechtfertigung des Bfrs nicht auf die Zeugenaussage des Meldungslegers berufen (Hinweis E 29.1.1982, 81/02/0244).
Schlagworte
Beweise Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985180154.X02Im RIS seit
11.09.1987