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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
"Ermessen" bei der Frage, ob für Wohnungen iSd § 29 Abs 1 WSG Wohnbeihilfe zu gewähren ist (abgesehen von dem Sonderfall veränderter Verhältnisse nach § 29 Abs 2 WSG), steht lediglich den Ländern bei Erlassung der entsprechenden DurchführungsV zu (Hinweis E 18.11.1986, 86/05/0105).
Schlagworte
Begründung von Ermessensentscheidungen Beweiswürdigung Ermessen Ermessen VwRallg8 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050112.X01Im RIS seit
11.07.2001