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GewerbeONorm
VStG §9Rechtssatz
Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung und damit zur Unterbrechung der Frist für die Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs 2 VStG ist es nicht erforderlich, dass bereits der Beschuldigten-Ladungsbescheid den Vorwurf, für die Tat iSd § 370 GewO 1973 verantwortlich zu sein, enthält (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/18/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040036.X01Im RIS seit
18.03.2022Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022