RS Vwgh 1987/9/15 86/04/0036

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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GewerbeO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9

Rechtssatz

Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung und damit zur Unterbrechung der Frist für die Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs 2 VStG ist es nicht erforderlich, dass bereits der Beschuldigten-Ladungsbescheid den Vorwurf, für die Tat iSd § 370 GewO 1973 verantwortlich zu sein, enthält (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/18/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040036.X01

Im RIS seit

18.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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