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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §3 Abs2;Rechtssatz
Bei der Berechnung des ortsüblichen Verkehrswertes im Sinne des § 20 Abs 1 und Abs 2 NÖ FLG sind ein (angeblich) neben dem fixierten Kaufpreis vereinbartes "Handgeld" und ausgehandelte Naturalleistungen außer acht zu lassen. Denn für die Behörde wäre eine Berücksichtigung solcher außerhalb des Kaufvertrages vereinbarter Leistungen nur in den seltensten Fällen auf der Basis zuverlässiger Unterlagen oder Angaben der jeweiligen Vertragsparteien und damit in einer der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH zugänglichen Weise möglich. Eine solcherart im Regelfall nicht nachvollziehbare behördliche Vorgangsweise entspricht nicht dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070089.X03Im RIS seit
31.08.2005Zuletzt aktualisiert am
13.05.2015