RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0084

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;

Rechtssatz

Ein auf Grund einer verwaltungsgerichtlichen Verfügung eingebrachter, ergänzender Schriftsatz ist als Teil der Beschwerde anzusehen (Hinweis auf B 11.6.1970, 0598/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040084.X01

Im RIS seit

04.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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