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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Berufungsbehörde verstößt gegen die Bestimmung des § 44 a lit a VStG 1950, wenn sie es verabsäumt, die fehlende Darstellung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973 im Spruchteil des Erstbescheides, nachzuholen. Dem steht auch nicht entgegen, wenn die Erstbehörde in der Begründung ihres Bescheides auf das Tatbestandselement des § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973 (Ausübung eines "konzessionierten Gewerbes") Bezug genommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040047.X01Im RIS seit
09.09.2005