RS Vwgh 1987/9/15 86/04/0047

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde verstößt gegen die Bestimmung des § 44 a lit a VStG 1950, wenn sie es verabsäumt, die fehlende Darstellung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973 im Spruchteil des Erstbescheides, nachzuholen. Dem steht auch nicht entgegen, wenn die Erstbehörde in der Begründung ihres Bescheides auf das Tatbestandselement des § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973 (Ausübung eines "konzessionierten Gewerbes") Bezug genommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040047.X01

Im RIS seit

09.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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