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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2627/77 B 9. Jänner 1978 RS 1Stammrechtssatz
Unter Ausfertigung der Beschwerde iS der §§ 24 Abs 1 und 29 VwGG 1965 ist, wie sich aus § 24 Abs 2 erster Satz ergibt, nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040125.X01Im RIS seit
04.03.2008