RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0125

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §24 Abs2;
VwGG §29;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2627/77 B 9. Jänner 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Ausfertigung der Beschwerde iS der §§ 24 Abs 1 und 29 VwGG 1965 ist, wie sich aus § 24 Abs 2 erster Satz ergibt, nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040125.X01

Im RIS seit

04.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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