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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §73 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/05/0009 B 27. Jänner 1987 RS 1Stammrechtssatz
Eine vor Ablauf der 6-Monate-Frist des § 27 VwGG erhobene Säumnisbeschwerde gegen einen Gemeinderat ist auch dann zurückzuweisen, wenn dieser in einer Bauangelegenheit nicht innerhalb der 3-Monate-Frist des § 118 Abs 2 der NÖ Bauordnung 1976 entschieden hat, da diese Frist zwar für die Baubehörde gilt, im Hinblick auf den Wortlaut des § 27 VwGG aber nicht bedeutet, dass eine Säumnisbeschwerde an den VwGH schon vor Ablauf der dort vorgesehen Frist eingebracht werden kann. (Hinweis auf B 16.9.1980, 2648/80)
Schlagworte
Binnen 6 MonatenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050150.X01Im RIS seit
06.03.2006Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017