RS Vwgh 1987/9/15 85/04/0180

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

Gewerberecht
50/04 Berufsausbildung

Norm

BAG 1969 §3a

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1727/79 E 20. März 1981 VwSlg 10400 A/1981 RS 3

Stammrechtssatz

Die in der Verordnung BGBl. Nr. 190/1971 in der ursprünglichen Fassung für den Lehrberuf Bürokaufmann festgelegten Ausbildungsvorschriften, die keine nach Lehrjahren gegliederte Festlegung der während der Ausbildung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse vorsahen, sondern nur eine für die gesamte Ausbildungszeit zusammenfassende Regelung enthielten, verloren - abgesehen von Anwendungsfällen wie sie sich aus Art XVIII Z 2 der Verordnung BGBl. Nr. 219/9179 ergeben - am 1. August 1978, dem Tag des Inkrafttretens der mit dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 232/1978 vorgesehenen Neufassung des § 8 Abs 2 des Berufsausbildungsgesetzes, ihre Anwendbarkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040180.X02

Im RIS seit

27.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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