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GewerberechtNorm
BAG 1969 §3aHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1727/79 E 20. März 1981 VwSlg 10400 A/1981 RS 3Stammrechtssatz
Die in der Verordnung BGBl. Nr. 190/1971 in der ursprünglichen Fassung für den Lehrberuf Bürokaufmann festgelegten Ausbildungsvorschriften, die keine nach Lehrjahren gegliederte Festlegung der während der Ausbildung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse vorsahen, sondern nur eine für die gesamte Ausbildungszeit zusammenfassende Regelung enthielten, verloren - abgesehen von Anwendungsfällen wie sie sich aus Art XVIII Z 2 der Verordnung BGBl. Nr. 219/9179 ergeben - am 1. August 1978, dem Tag des Inkrafttretens der mit dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 232/1978 vorgesehenen Neufassung des § 8 Abs 2 des Berufsausbildungsgesetzes, ihre Anwendbarkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040180.X02Im RIS seit
27.01.2021Zuletzt aktualisiert am
27.01.2021