RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0015

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §340 Abs1;
GewO 1973 §347 Abs1;
GewO 1973 §85 Z12;

Rechtssatz

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 340 Abs 1 GewO 1973 entsteht - unabhängig von der im § 347 Abs 1 GewO 1973 enthaltenen Regelung - durch die Anmeldung der Ausübung eines Gewerbes in Form eines Industriebetriebes eine Gewerbeberechtigung, wobei in Bezug darauf im Falle eines behördlichen Anspruches nach § 347 Abs 1 GewO 1973 der Fertigungsgrund des § 85 Z 12 GewO 1973 der Fertigungsgrund des § 85 Z 12 GewO 1973 erfüllt wird. Bei § 347 GewO 1973 handelt es sich somit in diesem Umfang um eine abschließende Regelung, so dass hier § 340 Abs 7 GewO 1973 nicht zur Anwendung kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040015.X01

Im RIS seit

26.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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