Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Behandelt ein Bescheid (hier Nichtentsprechung eines Antrages auf Zustellung eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides) lediglich einen vom Erstbeschwerdeführer (hier: R. KG in Liquidation) gestellten Antrag, der nur ein dem Erstbeschwerdeführer betreffendes Verlangen (nach Bescheidzustellung an ihn) enthält und vermag demnach dieser Bescheid bei der gegebenen Sachlage in Rechte des Zweitbeschwerdeführers (hier: Ing. A. R.) nicht einzugreifen, so ist in einem solchen Fall die Beschwerde, so weit sie vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wird, gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070104.X01Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013