RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0027

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §58 Abs2;
GewO 1973 §360 Abs2;

Rechtssatz

Wird im Wortlaut der Begründung der Berufungsentscheidung lediglich abstrakt, ohne Zuordnung zu einem bestimmten Personenkreis, angegeben, "dass durch den Betrieb der gegenständlichen Werkstätte der mit 61 dB für ein Kerngebiet festgelegte Beurteilungspegel um 7 dB überschritten wird", so entspricht dies nicht dem Tatbestandserfordernis des § 58 Abs 2 AVG 1950.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040027.X01

Im RIS seit

27.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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