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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wird im Wortlaut der Begründung der Berufungsentscheidung lediglich abstrakt, ohne Zuordnung zu einem bestimmten Personenkreis, angegeben, "dass durch den Betrieb der gegenständlichen Werkstätte der mit 61 dB für ein Kerngebiet festgelegte Beurteilungspegel um 7 dB überschritten wird", so entspricht dies nicht dem Tatbestandserfordernis des § 58 Abs 2 AVG 1950.
Schlagworte
Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040027.X01Im RIS seit
27.01.2006