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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1880/76 E 2. März 1977 VwSlg 9263 A/1977 RS 2Stammrechtssatz
Der Wortlaut "Rechnung und Gefahr" im § 1 Abs 3 GewO 1973 ist in seinem Zusammenhang zu verstehen und umschreibt danach das Selbständigkeitsmerkmal der Tragung des unternehmensinternen Risikos, das im Sinne dieser Gesetzesbestimmung immer auch ein Tätigsein Gewerbetreibenden auf eigene Rechnung miterfasst (Hinweis E 21.10.1970 1765/69, sowie EB 395 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nr XIII GkP).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040028.X02Im RIS seit
27.01.2006Zuletzt aktualisiert am
22.03.2019