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Baurecht - WienNorm
ABGB §1096Rechtssatz
Die ausschließlich im Zivilrecht begründete allenfalls unterschiedliche Stellung von (durch bestimmte mietrechtliche Schutzbestimmungen betroffenen) Vermietern ist nicht geeignet, für den Bereich des öffentlichen Rechtes im Auslegungswege eine Ausnahme von öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu bewirken.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Baubewilligung BauRallg6Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983050198.X04Im RIS seit
02.06.2020Zuletzt aktualisiert am
02.06.2020