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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Bestehen Zweifel über den wahren Inhalt eines Schreibens der Behörde, das, nicht als Bescheid bezeichnet, lediglich einen Hinweis auf Übermittlung einer Abschrift und eine EINLADUNG an die Partei enthält, DIE IM GUTACHTEN DES TECHNISCHEN AMTSSACHVERSTÄNDIGEN FESTGELEGTEN AUFLAGEN EINZUHALTEN, so ist diese verpflichtet, sich bei der Behörde Kenntnis darüber zu verschaffen (Hinweis E 16.12.1986 86/04/0091), ob in dem Schreiben ein Genehmigungsbescheid zu erblicken ist.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040026.X02Im RIS seit
15.09.1987Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012