RS Vwgh 1987/9/15 87/05/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1987
beobachten
merken

Index

Baurecht - Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §41 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050103.X03

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten