RS Vwgh 1987/9/15 87/07/0124

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0265/75 B VS 25. März 1976 VwSlg 9024 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Der Partei kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden, wenn eine Frist durch ein Verhalten von Angestellten des Bevollmächtigten der Partei versäumt wurde, es sei denn, es läge Verschulden auf Seiten der Partei selbst vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070124.X01

Im RIS seit

30.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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