RS Vwgh 1987/9/15 87/05/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1987
beobachten
merken

Index

Baurecht - Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §41 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/09/0049 E 10. April 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050103.X01

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten