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50/05 Kammern der gewerblichen WirtschaftNorm
HKG 1946 §15;Rechtssatz
Dem Schreiben des Kammeramtsdirektors ist kein hoheitsrechtlicher rechtsverbindlicher (normativer) Inhalt beizumessen, wenn es zwar die Zugehörigkeit zu einer Kammergliederung und somit eine Angelegenheit des selbstständigen Wirkungsbereiches der Kammer betrifft (Hinweis auf E vom 27.5.1986, 85/04/0098) nicht jedoch namens eines Organes, zu dessen Zuständigkeit die Satzung behördlicher Akte im selbstständigen Wirkungsbereich der Kammer gehören würde, ausgefertigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040165.X02Im RIS seit
22.02.2006