RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0165

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

HKG 1946 §15;

Rechtssatz

Dem Schreiben des Kammeramtsdirektors ist kein hoheitsrechtlicher rechtsverbindlicher (normativer) Inhalt beizumessen, wenn es zwar die Zugehörigkeit zu einer Kammergliederung und somit eine Angelegenheit des selbstständigen Wirkungsbereiches der Kammer betrifft (Hinweis auf E vom 27.5.1986, 85/04/0098) nicht jedoch namens eines Organes, zu dessen Zuständigkeit die Satzung behördlicher Akte im selbstständigen Wirkungsbereich der Kammer gehören würde, ausgefertigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040165.X02

Im RIS seit

22.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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