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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2305/79 B 11. Oktober 1979 RS 2(hier: Marktgemeinde)Stammrechtssatz
Verletzung der Entscheidungspflicht kann nur gegenüber einem bestimmten behördlichen Organ und nicht auch gegenüber einer Gebietskörperschaft (hier: Gemeinde) geltend gemacht werden.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050136.X02Im RIS seit
07.03.2006Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017