RS Vwgh 1987/9/15 87/05/0136

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Veröffentlicht am 15.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2305/79 B 11. Oktober 1979 RS 2(hier: Marktgemeinde)

Stammrechtssatz

Verletzung der Entscheidungspflicht kann nur gegenüber einem bestimmten behördlichen Organ und nicht auch gegenüber einer Gebietskörperschaft (hier: Gemeinde) geltend gemacht werden.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050136.X02

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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