RS Vwgh 1987/9/16 87/13/0003

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §65 Abs1;

Rechtssatz

Gem § 65 Abs 1 BewG sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältnisse im Feststellungzeitpunkt maßgebend (Stichtagsprinzip). Die Erwartung der künftigen Entwicklung der Geschäftslage hat bei der Ermittlung des Vermögens - anders als etwa bei der Bewertung von Anteilsrechten gem § 13 Abs 2 BewG - außer Betracht zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130003.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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