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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §65 Abs1;Rechtssatz
Gem § 65 Abs 1 BewG sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältnisse im Feststellungzeitpunkt maßgebend (Stichtagsprinzip). Die Erwartung der künftigen Entwicklung der Geschäftslage hat bei der Ermittlung des Vermögens - anders als etwa bei der Bewertung von Anteilsrechten gem § 13 Abs 2 BewG - außer Betracht zu bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130003.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009