RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0244

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Behörde zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweisthema, ob der Beschuldigte das Anstoßgeräusch und das Schaukeln des gegnerischen Pkws bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte wahrnehmen können, verpflichtet ist.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030244.X04

Im RIS seit

01.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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