RS Vwgh 1987/9/16 87/13/0059

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §33 Abs4;
EStG 1972 §57 Abs2;
EStG 1972 §59 Abs1;

Beachte

Besprechung in: FJ 1988/9;

Rechtssatz

Der rückwirkende Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages bei Lohnsteuerpflichtigen gem § 59 Abs 1 EStG ist lediglich die konsequente Kehrseite der ebenfalls rückwirkenden Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, wenn die Voraussetzungen für seine Gewährung nach dem Stichtag der Personenstandsaufnahme, aber noch vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres eintreten. Lohnsteuerpflichtige sind demnach keineswegs generell schlechter gestellt als zur Einkommensteuer veranlagte Personen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130059.X01

Im RIS seit

16.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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