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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1 litc;Rechtssatz
Die Aufhebung eines Bescheides des Finanzamtes im Aufsichtswege gem § 299 Abs 1 lit c BAO ist berechtigt, wenn das Finanzamt im Widerspruch zum Ergebnis der abgabenbehördlichen Prüfung für die beiden vorangegangenen Jahre im Streitjahr ohne weitere Erhebungen von den Erklärungen des Steuerpflichtigen ausgegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130069.X01Im RIS seit
16.09.1987