RS Vwgh 1987/9/16 87/13/0069

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;

Rechtssatz

Die Aufhebung eines Bescheides des Finanzamtes im Aufsichtswege gem § 299 Abs 1 lit c BAO ist berechtigt, wenn das Finanzamt im Widerspruch zum Ergebnis der abgabenbehördlichen Prüfung für die beiden vorangegangenen Jahre im Streitjahr ohne weitere Erhebungen von den Erklärungen des Steuerpflichtigen ausgegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130069.X01

Im RIS seit

16.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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