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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1;Rechtssatz
Das Vorliegen eines Halteverbotes lässt erkennen, dass einem Straßenzug die Qualität einer Straße mit öffentlichem Verkehr zukommt.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030244.X03Im RIS seit
01.09.2005