RS Vwgh 1987/9/16 87/03/0168

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §53;
VwFormV 1985 Form34.2;

Rechtssatz

Die Übermittlung des Formulars 34.2. zu § 53 VStG FÜR SICH ALLEIN stellt noch keinen Eingriff in subjektive Rechte und damit noch keine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030168.X02

Im RIS seit

04.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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