RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0242

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §52 Abs2;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
ZLPV 1958 §9 Abs2;

Rechtssatz

Mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung besteht weder ein Rechtsanspruch noch ein rechtliches Interesse des Antragstellers, zum fliegerärztlichen Sachverständigen bestellt zu werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030242.X01

Im RIS seit

01.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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