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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung besteht weder ein Rechtsanspruch noch ein rechtliches Interesse des Antragstellers, zum fliegerärztlichen Sachverständigen bestellt zu werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030242.X01Im RIS seit
01.09.2005Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008