RS Vwgh 1987/9/16 87/03/0069

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs4 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Das Sachverhaltselement der Eigenschaft als Lenker ist bereits in den Worten "obwohl ... der Alkotest positiv verlief" und in den Worten "obwohl eine Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt mittels Alkotests den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat" enthalten, da diese Worte im gegebenen Zusammenhang nur eine solche Untersuchung bedeuten können, die einer dem betreffenden Personenkreis des § 5 Abs 2 StVO angehörenden Person vorgenommen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030069.X02

Im RIS seit

16.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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