RS Vwgh 1987/9/16 87/03/0069

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Aussage, jemand sei im Begriff gewesen, aus seinem Fahrzeug auszusteigen, steht zu der Aussage, dass derselbe auf dem Lenkersitz saß, nicht in unüberbrückbarem Widerspruch, weil der auf den Vorgang des Aussteigens bezogene Ausdruck des "im Begriff Sein" mit dem Hinweis auf die Körperstellung, derzufolge derjenige noch auf dem Lenkersitz saß, durchaus vereinbar ist.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030069.X04

Im RIS seit

16.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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