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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §85 Abs3 litb impl;Rechtssatz
Auch eine mündliche Mitteilung des Haftungspflichtigen an die Gemeinde, aus der die beabsichtigte oder tatsächliche Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem Primärschuldner der Getränkesteuer hervorgeht, stellt eine Anzeige iSd § 4 Abs 3 GetrStG dar, wobei zur Vervollständigung des Tatbestandes auch noch das zeitliche Element (Anzeige "unverzüglich nach Kenntnis"...) treten muß. Denn das GetrStG stellt selbst keine Formerfordernisse für eine Anzeige iSd § 4 Abs 3 Slbg GetrStG auf und die Formvorschriften des § 59 Slbg LAO lassen jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art auch eine mündliche Anzeige zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170002.X02Im RIS seit
18.09.1987