RS Vwgh 1987/9/18 86/17/0002

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Veröffentlicht am 18.09.1987
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85 Abs3 litb impl;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;
LAO Slbg 1963 §59 Abs3 litb;

Rechtssatz

Auch eine mündliche Mitteilung des Haftungspflichtigen an die Gemeinde, aus der die beabsichtigte oder tatsächliche Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem Primärschuldner der Getränkesteuer hervorgeht, stellt eine Anzeige iSd § 4 Abs 3 GetrStG dar, wobei zur Vervollständigung des Tatbestandes auch noch das zeitliche Element (Anzeige "unverzüglich nach Kenntnis"...) treten muß. Denn das GetrStG stellt selbst keine Formerfordernisse für eine Anzeige iSd § 4 Abs 3 Slbg GetrStG auf und die Formvorschriften des § 59 Slbg LAO lassen jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art auch eine mündliche Anzeige zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170002.X02

Im RIS seit

18.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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