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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §212 Abs1 impl;Rechtssatz
Es ist Sache des Abgabepflichtigen, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nehmen will, selbst das Vorliegen aller jener Umstände dazulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 25.11.1983, 83/17/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170110.X01Im RIS seit
18.09.1987