RS Vwgh 1987/9/18 86/17/0110

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Veröffentlicht am 18.09.1987
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L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1 impl;
LAO Tir 1984 §160 Abs1;

Rechtssatz

Es ist Sache des Abgabepflichtigen, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nehmen will, selbst das Vorliegen aller jener Umstände dazulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 25.11.1983, 83/17/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170110.X01

Im RIS seit

18.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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